Sportfischerprüfung (Angelschein)

Ein kleiner Leitfaden für unsere zukünftigen Angler

Es wird in Anglerkreisen immer vom  “Angelschein” gesprochen,  den es aber gar nicht gibt. Wer in Deutschland angeln will, muss eine Sportfischerprüfung ablegen:


1. Fischerprüfung (Sportfischerprüfung)
2. Fischereischein
3. Fischereierlaubnisschein (Angelerlaubnis - Angelschein)

 

Folgende Regel ist zu beachten!

- ohne Fischerprüfung kein Fischereischein
- ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein
- ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln

 

In der Praxis ist das ganze aber nicht so wie es sich zunächst darstellt, jedoch müsst Ihr folgendes berücksichtigen:
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Außer in Niedersachsen braucht Ihr in allen Bundesländern grundsätzlich wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht! Die Fischerprüfung und der Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit.

Den Fischereischein erhaltet Ihr, wenn Ihr die Fischerprüfung - die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist - erfolgreich absolviert haben, bei eurem Ordnungsamt, gegen Vorlage des Fischerprüfungsausweises und Entrichtung einer Verwaltungsgebühr. Wenn Ihr dann auch euren Fischereischein in den Händen haltet, dann müsst Ihr einen Fischereierlaubnisschein (Angelerlaubnis) von dem Eigentümer - Pächter- des Gewässers erwerben in dem Ihr angeln möchtet.
 

(Bezugsquelle: Seite des dafv)

Lehrgänge und Prüfungen

Angeln bedeutet intensiven Umgang mit Natur und lebender Kreatur. Tier- und Umweltschutz erfordern ihr Recht. Das will und muss gelernt sein. Geangelt werden darf deshalb nur mit einem gültigen Fischereischein, der vom Ortsamt bei Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fischerprüfung erteilt wird.

 

Vorbereitungslehrgängen werden folgende Sachgebiete gelehrt:

  1.        Allgemeine Fischkunde
  2.        Spezielle Fischkunde
  3.        Gewässerkunde Hege
  4.        Gerätekunde
  5.        Handhabung Wurf-/Spinnrute
  6.        Gesetzeskunde
  7.        Natur-, Tier-, Umwelt- und Artenschutz

Für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 11 Jahren bei Beginn der Ausbildung Voraussetzung.
Die Fischerprüfung wird stets am Ende eines Lehrgangs am Ausbildungsort vorgenommen.

Angeln ist im Verein nicht nur am Schönsten, sondern oft auch die einzige realistische Möglichkeit, fachgerecht gepflegte Gewässer in unserem Verein zu nutzen.

 

Lehrgänge führt der Hamburger Anglerverband durch mit seinen Vereinen. Hier könnt Ihr Euch über die Termine informieren: www.asvhh.de unter"Aus- und Fortbildung /Fischereischeinlehrgänge.